Ausgewiesene Natur- und Ruhezonen befinden sich im westlichen und im östlichen Teil (Oberer Bofel bzw. Udelberg). In diesen Bereichen stehen häufig wildlebende Tiere, auf die es zu jeder Zeit Rücksicht zu nehmen gilt, es ist hier ausschließlich spazieren bzw. wandern erlaubt. Hunde sind an die Leine zu nehmen (virtuelle Hundeleine wird nicht akzeptiert).
Das Fahrverbot für Fahrzeuge gilt weiterhin, ab 22 Uhr herrscht auch ein Nachtfahrverbot für Fahrradfahrer.
Vom Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge sind Forst- und Verwaltungsorgane ausgenommen.